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   BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05   

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BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05 (https://dejure.org/2006,2868)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 10 AZR 186/05 (https://dejure.org/2006,2868)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 10 AZR 186/05 (https://dejure.org/2006,2868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Gewerkschaftssekretär

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über eine Eingruppierung; Beschäftigung als Gewerkschaftssekretär; Anspruch auf Arbeitsvergütung nach Tarifgruppe 10; Merkmal der "besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben"; Anspruch auf Funktionszulage bei bezirksübergreifender Tätigkeit eines ...

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; BetrVG § ... 77 Abs. 4 Satz 1; ; AAB HBV § 7; ; AAB HBV § 7 Anlage 2; ; Satzung der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft § 35; ; Satzung der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft § 22; ; Satzung der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft § 23; ; Satzung der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft § 55; ; Satzung der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs bei bezirksübergreifenden Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 672 (Ls.)
  • ZTR 2006, 585
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Die Berufung ist auch fristgerecht und ordnungsgemäß begründet worden, obwohl eine Auseinandersetzung mit den Gründen des Urteils des Arbeitsgerichts nicht möglich war (BAG 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 68).

    Das Landesarbeitsgericht hat über die Berufung des Klägers zutreffend in der Sache entschieden; eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht schied nach § 68 ArbGG aus (BAG 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 68).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung im Öffentlichen Dienst bezieht sich das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten, wobei die erhöhte Qualifizierung sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen (16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung im Öffentlichen Dienst bezieht sich das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten, wobei die erhöhte Qualifizierung sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben kann, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen (16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Nach der Verschmelzung sind die AAB HBV gemäß § 324 UmwG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der Beklagten geworden und gelten arbeitsvertraglich und nicht normativ fort (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - AP BGB § 613a Nr. 288, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Juni 2005 - 7 AZR 363/04 -).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Der Kläger hat die Berufung fristgerecht innerhalb von sechs Monaten nach der Verkündung eingelegt (§ 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG idF des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001, in Kraft seit dem 1. Januar 2002; BAG 28. Oktober 2004 - 8 AZR 492/03 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 38, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Juni 2003 in die Gehaltsgrupe 10 einzugruppieren, lässt sich als allgemein übliche und zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage auslegen, die auf die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Vergütung nach der Tarifgruppe 10 ab 1. Januar 2002 gerichtet ist (BAG 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 80; 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2).
  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Juni 2003 in die Gehaltsgrupe 10 einzugruppieren, lässt sich als allgemein übliche und zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage auslegen, die auf die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Vergütung nach der Tarifgruppe 10 ab 1. Januar 2002 gerichtet ist (BAG 19. Oktober 1983 - 4 AZR 340/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 80; 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 363/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Nach der Verschmelzung sind die AAB HBV gemäß § 324 UmwG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit der Beklagten geworden und gelten arbeitsvertraglich und nicht normativ fort (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - AP BGB § 613a Nr. 288, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Juni 2005 - 7 AZR 363/04 -).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    (1) Die Auslegung von Betriebsvereinbarungen folgt wie beim Tarifvertrag den Regeln über die Auslegung von Gesetzen (BAG 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bergbau Nr. 4).
  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 222/97

    Eingruppierung einer Kinderbetreuerin in der Kinderstube eines Möbelmarktes

    Auszug aus BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
    Der Kläger trägt hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der von ihm für zutreffend gehaltenen Eingruppierung die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 222/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 65 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 36).
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 445/84

    Eingruppierung eines Drehers - Tarifliche Mindestvergütung nach der Wertigkeit

  • LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1958/04
  • BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 2/66

    Bargeldlose Lohnzahlung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 281/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz - unechter Vertrag zu Gunsten

    Die Auslegung von Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen folgt wie beim Tarifvertrag den Regeln über die Auslegung von Gesetzen (zuletzt BAG 8. März 2006 - 10 AZR 186/05 - AP BGB § 611 Gewerkschaftsangestellte Nr. 7).
  • LAG Hamm, 24.04.2008 - 17 Sa 2042/07

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Güteprüfers in der Metall- und

    Der Kläger trägt die Darlegung zur Beweislast hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der von ihm für zutreffend gehaltenen Eingruppierung (vgl. BAG 08.03.2006 - 10 AZR 186/05, ZTR 2006, 585; 03.12.1997 - 10 AZR 222/97, AP Nr. 65 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06

    Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf

    Die von der Klägerin mit ihrem Antrag begehrte Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie nach der Gehaltsgruppe II des MTV zu vergüten, lässt sich als allgemein übliche und zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage auslegen, die von der Rechtsprechung seit langem als zulässig anerkannt wird (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 08.03.2006 - 10 AZR 186/05 - ZTR 2006, 585).
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 18 Sa 1532/08

    Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der

    Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist als allgemeine Feststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, dass sie geeignet ist, alle über die bloße Vergütung hinausgehenden Rechtsfolgen zu erfassen und zu klären, welche sich aus der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Entgeltgruppe ergibt (BAG Urteil vom 8. März 2006 - 10 AZR 186/05 - ZTR 2006, 585).
  • LAG Hamm, 25.11.2008 - 14 Sa 354/08

    ERA-Eingruppierung, Lichttechniker im Bereich Entwicklung

    Daneben sind auch solche Tatsachen darzulegen, die einen wertenden Vergleich ermöglichen, ob über das Ausgangsmerkmal hinaus auch die Anforderungen des Heraushebungsmerkmals erfüllt sind (vgl. BAG, 11. Februar 2004, 4 AZR 684/02; 23. August 1995, AP Nr. 13 zu § 21 MTBII;, 20. Oktober 1993 AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 8. März 2006, 10 AZR 186/05 ZTR 2006, S. 585).
  • LAG Hessen, 13.08.2008 - 18 Sa 1618/07

    Eingruppierung - Entgeltrahmenabkommen für die hessische Metallindustrie -

    Die so genannte Eingruppierungsfeststellungsklage ist als allgemeine Feststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, da sie geeignet ist, alle über die bloße Vergütung hinausgehenden Rechtsfolgen zu erfassen und zu klären, welche sich aus der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Entgeltgruppe ergibt (BAG Urteil vom 08. März 2006 - 10 AZR 186/05 - ZTR 2006, 585).
  • LAG Hessen, 14.01.2011 - 3 Sa 1979/09

    Eingruppierung in einen Haustarifvertrag - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die so genannte Eingruppierungsfeststellungsklage ist als allgemeine Feststellungsklage im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, da sie geeignet ist, alle über die bloße Vergütung hinausgehenden Rechtsfolgen zu erfassen und zu klären, welche sich aus der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Entgeltgruppe ergeben ( BAG 08.03.2006 - 10 AZR 186/05 - ZTR 2006, 585 ).
  • ArbG Siegen, 03.02.2011 - 1 Ca 1100/10

    Eingruppierung, ERA-Abkommen, Entgeltgruppe 12, Handlungs- und

    Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat der Kläger (Arbeitnehmer) nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses und des materiellen Rechts je nach Lage und Erfordernissen des Einzelfalls diejenigen Tatsachen vorzutragen und den Bestreitensfall zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, vgl. BAG vom 04.05.1994 - 4 AZR 447/93 - ZTR 1994, Seite 507; BAG vom 08.03.2006 - 10 AZR 186/05 - AP-Nr. 7 zu § 11 BGB Gewerkschaftsangestellte).
  • ArbG Solingen, 02.07.2010 - 4 Ca 212/10

    Einordnung der Vorbeschäftigung als Arbeitsvermittler als eine einschlägige

    Es handelt sich um eine zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage, die auf die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Vergütung nach der Entwicklungsstufe 3 der Tätigkeitsebene IV TV-BA gerichtet ist und für welche ein rechtliches Interesse nach § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. BAG, Urteil vom 08.03.2006, 10 AZR 186/05 AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gewerkschaftsangestellte; BAG, Urteil vom 19.10.1983, 4 AZR 340/81, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 80; BAG, Urteil vom 20. Juni 1984, 4 AZR 208/82, AP TVG § 1 Tarifverträge Großhandel Nr. 2).
  • ArbG Herne, 11.02.2015 - 1 Ca 2558/14

    Eingruppierung in Entgeltstufe

    Dementsprechend bleibt eine Feststellungsklage zulässig, wenn sie dazu geeignet ist, insgesamt eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen und die begehrte Feststellung für die Zukunft Relevanz hat (so BAG v.05.06.2003, 6 AZR 277/02, juris; BAG v.08.03.2006, 10 AZR 186/05, juris u. LAG Hamm v.09.07.2010, 10 Sa 102/10, juris).
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